
Nutzungsbedingungen der Trainingsstrecke
ALLGEMEIN:
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Die Streckennutzung ist für Mitglieder nur nach Anmeldung über www.MX-Tickets.de möglich. Dafür ist ein Account und eine Freischaltung durch den Verein nötig.
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Gastfahrer sollten möglichst auch die Anmeldung und Bezahlung über MX Tickets nutzen oder Bargeld und Anmeldung in den Kasten am Vereinsheim werfen. Wer ohne Anmeldung beim Fahren erwischt wird kann sich eine andere Strecke für die Zukunft suchen.
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Der GSC Salzgitter hat das Hausrecht für die gesamte Anlage und ist berechtigt Verstöße mit Fahrverbot bzw. Platzverweis zu ahnden. Den Anweisungen des Vorstandes ist ohne Widerworte Folge zu leisten.
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Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigenes Risiko und ist ohne Kenntnis der Nutzungsbedingungen nicht gestattet.
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Jeder Fahrer hat sein Verhalten auf die aktuellen Bedingungen anzupassen und ist verpflichtet sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Fahrern, besonders Kindern, zu verhalten.
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Eine ausreichende Schutzkleidung ist im eigenen Interesse zu tragen. Es besteht Helmpflicht.
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Die Strecke ist zur Benutzung an folgenden Zeiten freigegeben:
Dienstag, Mittwoch und Freitag 15 - 19 Uhr, Sa 10 - 13 und 15 - 19 Uhr, So 10 -13 Uhr (nur Kindercross bis 85 ccm)
Ausgenommen sind Feiertage und Streckensperrung wegen Veranstaltungen oder Arbeitseinsätzen. Die Termine an denen die Strecke offen ist kann über MX-Tickets jederzeit eigesehen werden.
Fahrern außerhalb der Trainingszeiten führt zum Platzverweis.
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Es gilt folgende Lärmbeschränkung gemäß DMSB Regeln: 94 db in 1m Entfernung. Es werden nicht angekündigte Probemessungen vorgenommen. Bei Verstoß wird ein Fahrverbot ausgesprochen.
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Die Benutzung ist für Vereinsmitglieder kostenlos, jedoch ist eine Anmeldung über MX Tickets zum Event erforderlich. Die Teilnehmerzahl für das normale Training ist nicht begrenzt. Eine Absage ist deswegen nicht mehr nötig.
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Die separate Kinderstrecke ist nur für Fahranfänger und Motorräder bis 85 ccm vorgesehen. Die erwachsene Begleitperson haftet für das Kind.
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Das Befahren mit mit mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Quads, Seitenwagen) ist nicht erlaubt.
VERHALTEN IM FAHRERLAGER:
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Die Fahrzeuge dürfen im gesamten Fahrerlager nur geschoben werden.
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Das Freifahren der Reifen im Fahrerlager oder auf der Straße führt zu sofortigen Platzverweis und Fahrverbot .
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Tanken, Ketten schmieren und sonstige Wartungsarbeiten an den Fahrzeugen ist ausnahmslos nur im Fahrerlager erlaubt.
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Verschüttete Flüssigkeiten sind sofort aufzunehmen.
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Jeder Benutzer ist verpflichtet seinen Müll wieder mitzunehmen. Das gilt im besonderen für Schmierstoffe, Spraydosen, Altreifen usw.
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Werden die Fahrzeuge gesäubert, ist die runtergefallene Erde wegzufegen.
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Das Reinigen mit Wasser bzw. Hochdruckreinigern ist im Fahrerlager nicht erlaubt.
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Das Übernachten im Fahrerlager ist grundsätzlich erlaubt, Feuer machen, mit Ausnahme von Grillen, nicht.