Nutzungsbedingungen der Trainingsstrecke
ALLGEMEIN:
-
Der GSC Salzgitter hat das Hausrecht für die gesamte Anlage und ist berechtigt Verstöße mit Fahrverbot bzw. Platzverweis zu ahnden. Den Anweisungen des Streckenpersonals ist ohne Widerworte Folge zu leisten.
-
Die Benutzung der Strecke erfolgt auf eigenes Risiko und ist ohne Kenntnis der Nutzungsbedingungen nicht gestattet.
-
Jeder Fahrer hat sein Verhalten auf die aktuellen Bedingungen anzupassen und ist verpflichtet sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Fahrern, besonders Kindern, zu verhalten.
-
Eine ausreichende Schutzkleidung ist im eigenen Interesse zu tragen. Es besteht Helmpflicht.
-
Die Strecke ist zur Benutzung an folgenden Zeiten freigegeben: Dienstag, Mittwoch und Freitag -Fr 15 - 19 Uhr Sa 10 - 13 und 15 - 19 Uhr So 10 -13 Uhr (nur Kindercross bis 85 ccm) ausgenommen sind Feiertage und Streckensperrung wegen Veranstaltungen oder Arbeitseinsätzen. Auf diese Termine wird gesondert im Schaukasten bzw. oder Internet unter hingewiesen.
Fahrern außerhalb der Trainingszeiten führt zum Platzverweis.
-
Bei zu starker Staubentwicklung ist der Fahrbetrieb sofort einzustellen und die Fahrstrecke zu bewässern. Erst nach ausreichender
Bewässserung is der Fahrbetrieb wieder aufzunehmen.
-
Es gilt folgende Lärmbeschränkung gemäß DMSB Regeln 94 db in 1m Entfernung. Es werden nicht angekündigte Probemessungen vorgenommen. Bei Verstoß wird ein Fahrverbot ausgesprochen.
-
Die Benutzung ist für Vereinsmitglieder kostenlos.
-
Vereinsmitglieder die mit ihren Zahlungen der Mitgliedsbeiträge in Verzug sind gelten als Nichtmitglieder.
-
Die separate Kinderstrecke ist nur für Fahranfänger und Motorräder bis 85 ccm vorgesehen. Die erwachsene Begleitperson haftet für das Kind.
-
Das Befahren mit mit mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Quads, Seitenwagen) ist nicht erlaubt.
VERHALTEN IM FAHRERLAGER:
-
Die Fahrzeuge dürfen im gesamten Fahrerlager nur geschoben werden.
-
Das Freifahren der Reifen im Fahrerlager oder auf der Straße führt zu sofortigen Platzverweis und Fahrverbot .
-
Tanken, Ketten schmieren und sonstige Wartungsarbeiten an den Fahrzeugen ist ausnahmslos nur im Fahrerlager erlaubt.
-
Verschüttete Flüssigkeiten sind sofort aufzunehmen.
-
Jeder Benutzer ist verpflichtet seinen Müll wieder mitzunehmen. Das gilt im besonderen für Schmierstoffe, Spraydosen, Altreifen usw.
-
Werden die Fahrzeuge gesäubert, ist die runtergefallene Erde wegzufegen.
-
Das Reinigen mit Wasser bzw. Hochdruckreinigern ist im Fahrerlager nicht erlaubt.
-
Das Übernachten im Fahrerlager ist grundsätzlich erlaubt, Feuer machen, mit Ausnahme von Grillen, nicht.